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AGB

AGB CHALET.GMBH

Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und chalet.GmbH als Betreiberin des Chalets, Färbermatte, 5723 Teufenthal, im Folgenden als Chalet bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Chalets.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Unterkulm, Kanton Aargau Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Chalets.

Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Gruppen mit einer Mindestzahl von 30 gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Chalet.

Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Chalet zustande.
Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Chalet verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Chalet erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.

Preise / Zahlungspflicht

Die vom Chalet genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF)
Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Chalets zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Chalet bestätigt werden.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 3500.- kann das Restaurant eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so kann das Chalet eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag verlangen.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Chalet den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9 genannten Stornierungskosten verlangen.
Dem Chalet steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.


Veranstaltungen

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Chalet die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
Bis 10% tiefere Teilnehmerzahl: Abrechnung nach gebuchter Teilnehmerzahl. Bei Pauschalangeboten werden im Minimum 30 Personen berechnet.

• Mehr als 10% tiefere Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt. Bei Pauschalangeboten werden im Minimum 30 Personen berechnet

• Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Rücktritt durch das Chalet

Bis spätestens 30 Tage/Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Chalet durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Chalet berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden;
• das Chalet begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Chaletgäste oder das Ansehen des Chalets beeinträchtigen kann;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Chalets erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Chalet zuzurechnen sind und für welche das Chalet nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Chalet den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Absage der Veranstaltung 0 – 3 Tage vor dem Termin: 100% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 4 – 21 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung
Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebsentschädigung von 3 – 10 % (je nach Fristigkeit der Annullierung).
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 80% des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

Speisen und Getränke

Sämtliche Getränke sind ausschliesslich beim Chalet zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Chalet berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen

Verlängerungen

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer 24:00 Uhr voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an das Chalet zu wenden. Die Kosten für die Verlängerung (höchstens bis 02:00 Uhr), werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Chalet hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
Die Lärmvorschriften sind einzuhalten.

Aufenthalt / Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Chalet verboten.


Haftung und Vertragsrecht

Das Chalet bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Das Chalet haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Chalet nicht.
Das Chalet lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Das Chalet haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.

Der Gast haftet gegenüber dem Chalet für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Chaletteam Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Chalet gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Chalets an Dritte.

Erkrankung des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Chalet, so benachrichtigt das Chalett auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Chalet Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

Tierhaltung

Tiere im Chalet sind strengstens verboten.

Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.


Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Chalet selbst erbracht werden, so handelt das Chalet lediglich als Vermittler.


Version 1.0 vom Februar 2024

Geöffnet

Freitag ab 17:00 Uhr
Samstag ab 17:00 Uhr

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